Was ist Podologie?
Die Podologie ist die Heilkunde am Fuß und zählt zu den nicht ärztlichen Heilberufen.
Die Maßnahmen von Podologen sind vielfältig. Sie umfassen präventive sowie kurative therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß.
Unter Einhaltung hygienischer Vorschriften werden in der Podologie fußpflegerische Behandlungen durchgeführt.
Pathologische Veränderungen oder Erkrankungen am Fuß werden erkannt und können auf ärztliche Verordnung hin in unserer Praxis medizinisch versorgt werden.
Wer nicht jeden Tag etwas für seine Gesundheit
aufbringt muss eines Tages sehr viel Zeit für die Krankheit opfern.
Sebastian Kneipp
Unsere Leistungen
- Nagelpflege (schneiden und fräsen)
- Hornhaut abtragen
- Behandlung von Risikopatienten: Diabetische Füße, Rheumaerkrankung und Bluter
- Behandlung von Hühneraugen und Schwielen
- Bearbeitung von Nagelpilz
- Bearbeitung eingewachsener Nägel
- Warzenbehandlung
- Orthosendruck- und Reibungsschutz nach Maß
- Podo-Taping
- Privat und alle Kassen
Bei folgenden Indikationen sollte die Behandlung von einem Podologen durchgeführt werden:
- Diabetes mellitus oder andere Erkrankungen mit neurologisch beeinträchtigenden Faktoren ( z. B. Multiple Sklerose, Polyarthrits, Hemiplegie)
- Stoffwechselerkrankungen
- Durchblutungsstörungen
- Immungeschwächte Patienten (Dialyse, Krebs, Hepatitis usw.)
- Patienten mit verzögerter Wundheilung
- Patienten mit eine sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie
- Patienten mit neuropathischen Schädigungsbild als Folge eines Querschnittssyndrom
Selbstverständlich können auch Menschen, die nicht zu den oben genannten Risikogruppen gehören, aber eine podologische Heilbehandlung wünschen, einen Termin mit dem Praxis-Team vereinbaren
Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist möglich bei:
- Diabetiker mit diabetischem Fußsyndrom und bestehender Nervenschädigung
- Krankhafte Schädigungen am Fuß als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropahtie oder als Folge eines Querschnittsyndroms.
Sie zahlen je Verordnung die Verordnungsgebühr von 10 Euro und den gesetzlichen Eigenanteil von 10% der Leistung bei Abgabe der Heilmittelverordnung in bar oder per EC-Karte.
Bei Vorlage eines Befreiungsausweises seitens Ihrer Krankenkasse entfällt für Sie die Zuzahlung der Verordnungsgebühr.
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Sie lieben den Umgang mit Menschen, sind einfühlsam und scheuen physische und psychische Belastungen nicht?
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